Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlinehandel (Bestellungen im "Onlineshop") der Firma Balders + Heinze GmbH
1. Allgemeines, Kundenkreis, Sprache
1.1. Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend Besteller) über unseren Onlineshop, der unter www.balders.de in deutscher Sprache und unter www.balders.nl in niederländischer Sprache betrieben wird (nachfolgend der „Onlineshop“), unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Produktangebot in unserem Onlineshop richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.3. Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
1.4. Für den Vertragsschluss stehen ausschließlich die deutsche und die niederländische Sprache zur Verfügung. Maßgeblich ist diejenige Sprachfassung dieser Bedingungen, die der Besteller bei Abgabe seiner Bestellung vorgefunden hat. Gibt der Besteller seine Bestellung über www.balders.de ab, gilt die deutsche Fassung, gibt er sie über www.balders.nl ab, die niederländische Fassung. Bei inhaltlichen Abweichungen zwischen den beiden Fassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich. Die Vertragsabwicklung und die Korrespondenz erfolgen in deutscher oder niederländischer Sprache.
2. Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote im Onlineshop sind unverbindlich.
Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Bei allen im Onlineshop genannten Angaben sind technisch bedingte Toleranzen möglich. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht zugesichert sind. Der Besteller hat sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Unterlagen, Dateien und in sonstiger Weise verkörperten Informationen sowie an Mustern behalten wir uns die Eigentums- sowie Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht, nur für die Vertragsverhandlungen genutzt und nicht kopiert oder in sonstiger Weise vervielfältigt werden. Soweit uns eine Bestellung nicht erteilt wird oder nicht ausgeführt ist, sind die Daten und Muster unverzüglich zurückzugeben.
Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Besteller ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.
2.2. Wir werden dem Besteller unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Besteller (per E-Mail) die Annahme erklären oder die Ware absenden. Der Kaufvertrag mit dem Besteller kommt erst mit unserer Annahme zustande.
2.3. Zahlt der Besteller mittels einer im Bestellvorgang auswählbaren, von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklären wir die Annahme des Angebots bereits in dem Zeitpunkt, in dem der Besteller den Zahlungsvorgang auslöst. Ziffer 2.1 letzter Satz und Ziffer 2.2 gelten insoweit nicht.
2.4. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Besteller nach Absendung der Bestellung in Textform übermittelt. Besteller mit Kundenkonto können ihre Bestelldaten zusätzlich über den passwortgeschützten Zugang abrufen. Eingaben kann der Besteller im Bestellvorgang bis zum Absenden der Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
2.5. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeit bis zum Vertragsabschluss freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Der Vertragsabschluss erfolgt zudem unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich. Eine bereits erbrachte Gegenleistung erstatten wir unverzüglich.
3. Preise und Versandkosten
3.1. Alle Preise sind Nettopreise in Euro ab unserem Lager und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Lieferungen in das EU-Ausland gilt ergänzend Ziffer 4.
3.2. Zusätzlich zu den Warenpreisen berechnen wir Versandkosten. Der Besteller wählt im Bestellvorgang aus, ob die Ware abgeholt, an ein Lager oder eine sonstige Anschrift oder an eine Baustelle geliefert werden soll. Die Versandkosten werden vor dem Absenden der Bestellung gesondert ausgewiesen. Lieferungen auf Inseln sind von den Pauschalen der Ziffern 3.4, 3.6 und 3.7 ausgenommen; insoweit gilt Ziffer 3.5. Maßgeblich sind in jedem Fall die im Bestellvorgang ausgewiesenen Versandkosten. Die Berechnung von Leihpaletten nach Ziffer 5.7 bleibt hiervon unberührt.
3.3. Selbstabholung. Bei Abholung an unserem Lager in der Otto-Hahn-Str. 29, 48529 Nordhorn, fallen keine Versandkosten an. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder eine von ihm beauftragte Person über.
3.4. Lieferung an ein Lager oder eine sonstige Anschrift in Deutschland. Liegt die Lieferanschrift in einem Postleitzahlbereich, der mit 26, 27, 28, 30, 31, 32, 33, 58 oder 59 beginnt, oder in einem Postleitzahlbereich, der mit 4 beginnt, berechnen wir:
a) Gesamtgewicht bis einschließlich 25 kg, Versand als Paket: 10,00 €
b) Gesamtgewicht über 25 kg, Versand als Palette, Nettowarenwert bis einschließlich 450,00 €: 44,90 €
c) Gesamtgewicht über 25 kg, Versand als Palette, Nettowarenwert über 450,00 €: 34,90 €
3.5. Lieferungen außerhalb der Pauschalen. In den folgenden Fällen weisen wir im Bestellvorgang zunächst Versandkosten in Höhe von 0,00 € aus und ermitteln die Versandkosten individuell:
a) Lieferanschriften in Deutschland außerhalb der in Ziffer 3.4 genannten Postleitzahlbereiche,
b) Anlieferungen an Baustellen in Deutschland außerhalb der in Ziffer 3.4 genannten Postleitzahlbereiche,
c) Lieferungen auf Inseln.
Die Versandkosten werden dem Besteller vor der Annahme seiner Bestellung mitgeteilt. Der Vertrag kommt insoweit erst zustande, wenn der Besteller den mitgeteilten Versandkosten zustimmt; Ziffer 2.2 bleibt unberührt. Als Zahlungsart steht in diesen Fällen ausschließlich die Zahlung auf Rechnung zur Verfügung.
3.6. Lieferung an ein Lager oder eine sonstige Anschrift in den Niederlanden. Wir berechnen:
a) Gesamtgewicht bis einschließlich 25 kg, Versand als Paket: 20,00 €
b) Gesamtgewicht über 25 kg, Versand als Palette, Nettowarenwert bis einschließlich 450,00 €: 55,00 €
c) Gesamtgewicht über 25 kg, Versand als Palette, Nettowarenwert über 450,00 €: 45,00 €
3.7. Anlieferung an eine Baustelle. Liegt die Baustelle in Deutschland in einem der in Ziffer 3.4 genannten Postleitzahlbereiche, berechnen wir unabhängig von Gewicht und Warenwert eine Pauschale von 70,00 € je Lieferung. Für Baustellen in den Niederlanden berechnen wir 85,00 € je Lieferung. Für Baustellen in Deutschland außerhalb dieser Postleitzahlbereiche gilt Ziffer 3.5. Ziffer 5.6 gilt für Baustellenanlieferungen uneingeschränkt.
3.8. Verpackungs- und Palettenpositionen. Bei bestimmten Artikeln, insbesondere bei Großformaten, ist für den Transport eine besondere Verpackung erforderlich. In diesen Fällen ergänzen wir die Bestellung automatisch um die erforderliche Verpackungs- oder Palettenposition in der sich aus der Bestellmenge ergebenden Anzahl. Ob und in welcher Anzahl eine solche Position anfällt, wird im Warenkorb und in der Bestellübersicht vor dem Absenden der Bestellung gesondert ausgewiesen; sie ist Bestandteil der Bestellung. Eine Gutschrift oder eine Rücknahme dieser Position gegen Erstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Die unentgeltliche Rücknahme gebrauchter Transportverpackungen nach Ziffer 5.9 bleibt hiervon unberührt.
4. Lieferungen in das EU-Ausland
4.1. Lieferungen an Besteller mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfolgen als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr. 1 Buchstabe b in Verbindung mit § 6a UStG, sofern deren Voraussetzungen vorliegen. Die Preise verstehen sich in diesem Fall ohne deutsche Umsatzsteuer. Die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsland obliegt dem Besteller.
4.2. Der Besteller teilt uns vor der ersten Bestellung eine gültige, in seinem Sitzstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit und hält sie in seinem Kundenkonto aktuell. Wir sind berechtigt, ihre Gültigkeit jederzeit im Bestätigungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern zu überprüfen und die Ausführung einer Bestellung bis zum Vorliegen eines positiven Ergebnisses zurückzustellen.
4.3. Der Besteller wirkt an den Nachweisen über das Gelangen der Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet mit und übermittelt uns auf Anforderung unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen, eine vollständig ausgefüllte Gelangensbestätigung oder einen gleichwertigen Nachweis.
4.4. Erweist sich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als unzutreffend oder ungültig, oder entfallen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so stellt er uns von der hierauf entfallenden Umsatzsteuer sowie von Zinsen und Säumniszuschlägen frei. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer nachzuberechnen.
4.5. Zölle und ähnliche Abgaben trägt der Besteller. Im Bestimmungsland anfallende Abgaben und Gebühren trägt ebenfalls der Besteller. Bestehen dort Pflichten aus der Produktverantwortung für Verpackungen, obliegen diese dem Besteller, da er die Ware dort erstmals in Verkehr bringt.
5. Versendung der Ware, Versicherung, Gefahrübergang
5.1. Liefertermine und Lieferfristen bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Geringfügige Abweichungen sind möglich.
Im Hinblick auf den Beginn der Lieferfrist gilt: Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten), oder b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, mit der Zustellung der Auftragsbestätigung. Der Beginn der Lieferfrist kann die rechtzeitige Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Bestellers voraussetzen, etwa die Angabe einer vollständigen und anfahrbaren Lieferanschrift, die Abstimmung eines Liefertermins oder bei Sonderbestellungen eine Freigabe.
5.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen. Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.
5.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Besteller über. Bei Streckengeschäften geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Verlassen der Ware ab Werk oder Lager unseres Vorlieferanten auf den Besteller über.
5.4. Wir werden die Ware gegen die üblichen Transportrisiken auf unsere Kosten versichern.
5.5. Von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Lieferung langfristig unmöglich machen oder unzumutbar erschweren (höhere Gewalt), zum Beispiel nicht verschuldete Betriebsstörungen einschließlich solcher durch Cyberangriffe, die mit angemessenem Aufwand nicht verhindert werden konnten, Rohstoff- oder Energiemangel, Feuer oder Überschwemmungen, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wir benachrichtigen den Besteller unverzüglich, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt. Wird die Behinderung voraussichtlich dauerhaft fortbestehen, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind im Fall höherer Gewalt ausgeschlossen. Lehnt der Besteller die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen; für den Ersatz des uns hierdurch entstehenden Schadens gilt Ziffer 5.8.
5.6. Eine Lieferung an eine Baustelle, ein Lager oder einen anderen vom Besteller benannten Ort beinhaltet die Anlieferung ohne Abladen und setzt eine mit schwerem Lastzug befahrbare öffentliche Straße voraus. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Bestellers die öffentliche Straße, haftet dieser für dabei entstehende Schäden. Hilft eigenes oder fremdes Personal beim Entladen, geschieht dies auf Risiko des Bestellers. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Besteller zu erfolgen. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.
5.7. Leihpaletten, insbesondere Europaletten, werden mit 20,00 € je Palette berechnet. Der Besteller kann sie bei der Anlieferung Zug um Zug gegen gleichartige und einwandfreie Paletten tauschen; in diesem Fall entfällt die Berechnung. Andernfalls erstatten wir den berechneten Betrag bei einwandfreier Rückgabe an unser Lager. Leihpaletten sind nicht Gegenstand des Bestellvorgangs und werden im Onlineshop nicht ausgewiesen; sie werden erst mit der Rechnung abgerechnet. Automatisch ergänzte Verpackungs- und Palettenpositionen nach Ziffer 3.8 sind hiervon nicht erfasst und werden nicht erstattet.
5.8. Fixgeschäfte sind ausgeschlossen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.9. Transportverpackungen nehmen wir nach § 15 des Verpackungsgesetzes am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen Nähe unentgeltlich zurück. Der Besteller stimmt die Rückgabe vorab mit unserem Innendienst ab. Die Rücknahme dient ausschließlich der ordnungsgemäßen Verwertung der gebrauchten Verpackung. Eine Gutschrift oder Erstattung des für Verpackungs- und Palettenpositionen nach Ziffer 3.8 berechneten Kaufpreises ist damit nicht verbunden. Ziffer 5.7 zu Leihpaletten bleibt unberührt.
6. Zahlungen
6.1. Alle Zahlungen sind ausschließlich an die Balders + Heinze GmbH, 48529 Nordhorn, und dort ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten. Die Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurde. Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an.
6.2. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an.
6.3. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, Sicherheitsleistungen vor Belieferung bzw. Leistungserbringung zu verlangen.
6.4. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis kann der Besteller nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Erhalt aller Zahlungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Soweit ein Dritter nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
7.2. Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Zur Sicherung unserer Forderungen tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
7.3. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware an uns über.
7.4. Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als zehn von Hundert, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl freizugeben.
7.5. Befindet sich die Vorbehaltsware in den Niederlanden, gilt ergänzend: Der Eigentumsvorbehalt nach Ziffer 7.1 wird auf den nach Artikel 3:92 Absatz 2 des niederländischen Burgerlijk Wetboek zulässigen Umfang bezogen. Soweit die Regelungen der Ziffern 7.2 und 7.3 nach dem am Lageort der Ware geltenden Recht unwirksam sind, bleibt der Eigentumsvorbehalt nach Ziffer 7.1 hiervon unberührt. Der Besteller wirkt auf unser Verlangen an der Bestellung eines stillen Pfandrechts nach niederländischem Recht an den Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit und bevollmächtigt uns bereits jetzt, die hierfür erforderlichen Erklärungen in seinem Namen abzugeben.
8. Gewährleistung
8.1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Besteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die gelieferte Ware gilt als vom Besteller genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht a) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von sieben Werktagen nach Lieferung oder b) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt wird. Vor einer Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
8.2. Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach erfolgter Ablieferung der Ware beim Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz nach § 438 Absatz 1 Nummer 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), nach § 445b BGB (Rückgriffsanspruch) oder nach § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Ziffer 9 bleibt unberührt.
8.3. Bei Vorliegen eines Sachmangels steht dem Besteller nach unserer Wahl das Recht auf Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Uns ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Rückgriffsansprüche des Bestellers bleiben hiervon unberührt.
8.4. Mehraufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen Ort außerhalb Deutschlands oder der Niederlande verbracht wurde, trägt der Besteller.
8.5. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, sofern dem Besteller bei Vertragsschluss eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist.
8.6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8.7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
9. Haftung
Wir haften unseren Bestellern in folgendem Umfang auf Schadensersatz:
a) Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen;
b) nach dem Produkthaftungsgesetz und
c) Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, soweit nicht bereits eine unbeschränkte Haftung aufgrund a) oder b) vorliegt.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Umtausch / Warenrückgabe
Stimmen wir einem Umtauschverlangen bzw. einer Rückgabe der Ware des Bestellers zu, ohne dass wir dazu rechtlich verpflichtet sind, trägt der Besteller die daraus entstehenden Kosten. Eine Rücknahme erfolgt nur, wenn es sich um Lagerware handelt und die Ware unbeschädigt und in Originalverpackung bei uns eingeht. Der Besteller sendet die Ware auf seine Kosten und sein Risiko zurück. Die Rückgabe von Sonderanfertigungen und Kommissionsware ist ausgeschlossen. Für vereinbarte Rücknahmen erteilen wir eine Gutschrift unter Abzug einer Kostenpauschale von 15 % des Nettowarenwerts.
11. Datenschutz
11.1. Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten im Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zwecke der Vertragsdurchführung. Dabei handelt es sich insbesondere um die im Rahmen des Bestellvorgangs erhaltenen personenbezogenen Daten, wie etwa Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Zahlungsdaten oder bestellte Waren.
11.2. Die Datenerhebung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“), des Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU („BDSG-neu“) sowie anderen nebengesetzlichen Bestimmungen. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt nur im Falle gesetzlicher Verpflichtung oder zur Abwicklung der Bestellung, wie etwa beim Zahlungsvorgang.
11.3. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Website unter https://www.balders.de/Footer-Navigation/Datenschutzerklaerung/
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist Nordhorn. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Bestellers ist Nordhorn. Gerichtsstand für beide Teile ist ebenfalls Nordhorn oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, wird dieser Gerichtsstand zugleich als ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf für die Bundesrepublik Deutschland ist ausgeschlossen. Zwingende Vorschriften des am Lageort der Ware geltenden Rechts, insbesondere des Sachenrechts, bleiben unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Balders + Heinze GmbH
Stand: 15.10.2026, Nordhorn